Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. |
Anwendungsbereich |
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1.1 |
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. |
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1.2 |
Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünfrige an ihn zu erbringende Lieferungen. |
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2. |
Vertragsabschluss |
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Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen, sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt. |
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3. |
Preise, Preislisten |
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3.1 |
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. |
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3.2 |
Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht mit enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. |
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3.3 |
Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unser am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen. |
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4. |
Zahlung |
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4.1 |
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. |
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4.2 |
Überschreitet der Besteller den Zahlungstermin der Rechnung, der in der Rechnung nochmals angegeben ist, so sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. |
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4.3 |
Eine Abrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. |
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5. |
Lieferung |
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5.1 |
Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. |
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5.2 |
Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt. |
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5.3 |
Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert. |
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5.4 |
Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. |
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5.5 |
Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbarkeitschaft auf den Besteller über. |
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6. |
Lieferfrist |
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Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unsrem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. |
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7. |
Eigentumsvorbehalt |
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7.1 |
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders gezeichnete Forderungen geleistet werden. |
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7.2 |
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware jederzeit wiederruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherheit aller Ansprüche nach Ziffer 7.1. Der Besteller ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht wiederrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Wiederruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. |
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7.3 |
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. |
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8. |
Beanstandungen |
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Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden. |
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9. |
Gewährleistung |
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Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. |
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10. |
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen |
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10.1 |
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche auch wegen Verzuges, Unmöglickeit, Verletzung unserer Pflicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten oder positiver Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss, unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung oder ein sonstiges vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. |
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10.2 |
Ausgeschlossen sind auch Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen stehen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn unseren Liefergegenständen eine Eigenschaft fehlt, die wir vertraglich zugesichert haben. |
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11. |
Rücksendung |
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Rücksendungen des Käufers haben grundsätzlich franko zu erfolgen. Bei unfrei eingeschickten Sendungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese Sendungen anzunehmen oder zurückgehen zu lassen, oder die verauslagte Fracht zu belasten. Dies trifft ebenfalls zu für Rücksendungen, für die der Verkäufer eine Einverständniserklärung nicht gegeben hat. Ausgenommen sind die Einsendungen von Geräten zur Reparatur, die jedoch auch franko zu erfolgen haben. |
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12. |
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht |
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12.1 |
Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens in 53840 Troisdorf. |
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12.2 |
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist 53721 Siegburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Ort seines Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen. |
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12.3 |
Bei Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag gilt ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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